Stand 01.05.2005
(2) Software-Produkte, die von ALLESO zwar vertrieben, aber nicht von ALLESO oder deren Beauftragte hergestellt wurden, sind nicht Bestandteil dieser Lizenzbedingungen. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber- und Verwertungsrechtinhaber.
(3) Hilfsprogramme und Module von Fremdherstellern, die in ALLESO Software-Produkten eingesetzt werden, unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber- und Verwertungsrechtinhaber. Sobald deren Lizenzbedingungen über den Rahmen frei verfügbarer Software (Open Source) oder GNU-Lizenzbedingungen hinausgehen, wird ALLESO ihre Kunden über diese besonderen Bedingungen informieren.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Lizenzbedingungen zeitlich unbegrenzt.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist dieses Nutzungsrecht zeitlich unbefristet.
(3) Bei einem zeitlich befristeten Nutzungsrecht gelten die folgenden Regelungen:
(4) Wenn nicht anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht auf einen einzigen Arbeitsplatz bzw. eine einzige Internet-Website beschränkt. Die Software darf ohne besondere Genehmigung nur auf einem einzigen Rechner installiert werden.
(2) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung ist es dem Kunden insbesondere nicht erlaubt:
(2) Software-Produkte gelten als funktionsfähig, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen können.
(3) Mängel, welche die Funktionsfähigkeit der Software wesentlich beeinträchtigen, wird ALLESO beseitigen.
(4) Für das Internet bestimmte Software-Produkte, die über Internet-Browser abgerufen oder bedient werden, gelten als funktionsfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden auf 90 Prozent der im Internet genutzten Browser funktionieren. Da Internet-Browser einer stetigen Änderung und Aktualisierung unterworfen sind, kann eine darüber hinaus gehende Funktionsgarantie nicht gegeben werden.
(5) In ALLESO-Software eingebundene Software und Module Dritter sind von einer Mängelhaftung ausgeschlossen. Im Mängelfall wird sich ALLESO um alternative Software bzw. Module bemühen.
(6) Bei Änderung der Rahmenbedingungen des Einsatzes der Software-Produkte durch den Kunden, kann keine Funktionsgarantie gegeben werden.
(2) ALLESO ist stets bemüht, seine Server optimal erreichbar zu halten. Daraus kann allerdings nicht die Pflicht einer 100-prozentigen Verfügbarkeit hergeleitet werden.
(3) Wenn Inhalte, die durch den Kunden eingepflegt bzw. ins Internet gestellt werden, den gültigen gesetzlichen Rechtsvorschriften widersprechen, ist ALLESO berechtigt, den dem Kunden bereitgestellten Speicherplatz sofort und unwiederbringlich zu löschen.
(2) Bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzgebühren, gilt die Lizenz als zeitweilig zurück gezogen, solange eine fällige Gebühr nicht gezahlt wird. Der Kunden hat bis zur Zahlung nicht das Recht die betroffenen Software-Produkte einzusetzen oder zu nutzen.
(2) ALLESO wird keine Daten des Kunden an Dritte weitergeben, außer dass gesetzliche Bestimmungen dies verlangen.
(3) Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten vertraulichen oder geheimen Daten wird ALLESO ebenso vertraulich oder geheim halten.
(4) Bezüglich des Datenschutzes gelten die deutschen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ALLESO und dem Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALLESO oHG sowie deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Leverkusen. ALLESO ist außerdem berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bedingungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.